Dienstag, 5. Dezember 2017

Orangerie | Herzogin Garten



Bauprojekte am Herzogin Garten mit der Rekonstruktion/Neuinterpretation der Orangerie

2 Kommentare:

Sylvio T. hat gesagt…

Schrecklich. Wie kann man an so sensibler Stelle, gegenüber dem Zwinger solche Bausünden genehmigen.

§ 34 BauGB
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) 1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
2) Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;
das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Gunnar hat gesagt…

Ein weiteres Schmuckstück entsteht im Herzen der Stadt. Vor allem wird die Ruine der Orangerie endlich auf Vordermann gebracht. Kann sich sehen lassen.